Junges Wohnen

Die erste eigene Wohnung – ein aufregender Meilenstein!

 

Der Ein­zug ins ers­te eige­ne Zuhau­se ist ein gro­ßer Schritt auf dem Weg in die Selbst­stän­dig­keit. Wir gehen die­sen Weg mit euch. Ob gera­de in der Aus­bil­dung, im Stu­di­um oder bereits berufs­tä­tig – bei uns fin­det ihr den pas­sen­den Ort, um den Traum von den eige­nen vier Wän­den zu ver­wirk­li­chen. Zur Sicher­heit neh­men wir bei Aus­zu­bil­den­den und Stu­den­ten ein Eltern­teil oder auch eine ande­re berufs­tä­ti­ge Per­son mit ins Miet­ver­hält­nis auf. Als Zuhau­se­ma­cher bie­ten wir neben einem brei­ten Ange­bot an moder­nen und preis­wer­ten Woh­nun­gen auch zahl­rei­che Ser­vice­leis­tun­gen, die euch das Leben erleichtern.

Wir sind ein Team aus Glück­lich­ma­chern, Bes­ser­ma­chern, Bunt­ma­chern und Ganz­ma­chern. Unser geschul­tes Fach­per­so­nal küm­mert sich um Ver­mie­tung, Ver­wal­tung, Moder­ni­sie­rung, Ver­kehrs­si­che­rung, Instand­hal­tung und wei­te­re wich­ti­ge Auf­ga­ben. Bei Pro­ble­men sind wir zur Stel­le, für Fra­gen haben wir immer ein offe­nes Ohr. Es ist uns wich­tig, jun­gen Mie­te­rin­nen und Mie­tern das Gefühl zu ver­mit­teln, gut auf­ge­ho­ben zu sein.

Im Fol­gen­den möch­ten wir euch eini­ge Infor­ma­tio­nen über das selbst­stän­di­ge Woh­nen an die Hand geben und häu­fi­ge Fra­gen beant­wor­ten. Lasst uns das Aben­teu­er der ers­ten eige­nen Woh­nung gemein­sam erleben!

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Die erste eigene Wohnung – ein aufregender Meilenstein!

 

Der Ein­zug ins ers­te eige­ne Zuhau­se ist ein gro­ßer Schritt auf dem Weg in die Selbst­stän­dig­keit. Wir gehen die­sen Weg mit euch. Ob gera­de in der Aus­bil­dung, im Stu­di­um oder bereits berufs­tä­tig – bei uns fin­det ihr den pas­sen­den Ort, um den Traum von den eige­nen vier Wän­den zu ver­wirk­li­chen. Zur Sicher­heit neh­men wir bei Aus­zu­bil­den­den und Stu­den­ten ein Eltern­teil oder auch eine ande­re berufs­tä­ti­ge Per­son mit ins Miet­ver­hält­nis auf. Als Zuhau­se­ma­cher bie­ten wir neben einem brei­ten Ange­bot an moder­nen und preis­wer­ten Woh­nun­gen auch zahl­rei­che Ser­vice­leis­tun­gen, die euch das Leben erleichtern.

Wir sind ein Team aus Glück­lich­ma­chern, Bes­ser­ma­chern, Bunt­ma­chern und Ganz­ma­chern. Unser geschul­tes Fach­per­so­nal küm­mert sich um Ver­mie­tung, Ver­wal­tung, Moder­ni­sie­rung, Ver­kehrs­si­che­rung, Instand­hal­tung und wei­te­re wich­ti­ge Auf­ga­ben. Bei Pro­ble­men sind wir zur Stel­le, für Fra­gen haben wir immer ein offe­nes Ohr. Es ist uns wich­tig, jun­gen Mie­te­rin­nen und Mie­tern das Gefühl zu ver­mit­teln, gut auf­ge­ho­ben zu sein.

Im Fol­gen­den möch­ten wir euch eini­ge Infor­ma­tio­nen über das selbst­stän­di­ge Woh­nen an die Hand geben und häu­fi­ge Fra­gen beant­wor­ten. Lasst uns das Aben­teu­er der ers­ten eige­nen Woh­nung gemein­sam erleben!

Eure erste Wohnung

Das müsst ihr wissen

Wohnungsübergabe

Mit der Woh­nungs­über­ga­be nimmt ihr euer neu­es Zuhau­se in Besitz. Die­ser beson­de­re Moment wird gekrönt durch die offi­zi­el­le Über­ga­be der Schlüs­sel. Wir betrach­ten die Woh­nungs­über­ga­be als aus­ge­spro­chen wich­tig und möch­ten sicher­stel­len, dass ihr opti­mal infor­miert seid.

Der Zustand aller Räum­lich­kei­ten der Woh­nung wird von uns gründ­lich doku­men­tiert und in einem Über­ga­be­pro­to­koll fest­ge­hal­ten. Die­ses Schrift­stück unter­schrei­ben wir als GEWO und ihr als frisch­ge­ba­cke­ne Mie­tern und Mie­te­rin­nen. Jun­ge Men­schen, die erst­mals die Schlüs­sel zu ihrer eige­nen Woh­nung in Emp­fang neh­men, füh­len sich oft­mals siche­rer, wenn sie einen Freund oder Ver­wand­ten als Unter­stüt­zung dabei haben. Dafür haben wir volls­tes Verständnis.

Die Woh­nungs­über­ga­be trägt maß­geb­lich dazu bei, dass zwi­schen euch als Mie­ter und uns als Ver­mie­ter ein Ver­trau­ens­ver­hält­nis ent­ste­hen kann. Wir beant­wor­ten ger­ne alle Fra­gen und fin­den siche­re Lösun­gen, damit eurem Ein­zug in die ers­ten eige­nen vier Wän­de nichts im Wege steht.

Mietkosten

In der Regel set­zen sich die Miet­kos­ten aus der Grund­mie­te und den Neben­kos­ten zusam­men. Nicht in die Mie­te ein­ge­schlos­sen sind die Strom­kos­ten. Die­se wer­den von euch direkt an den Ver­sor­ger gezahlt.

Der Miet­ver­trag ist ein wich­ti­ges Doku­ment und die Basis für eine dau­er­haf­te und ver­trau­ens­vol­le Part­ner­schaft zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter. Uns ist es wich­tig, dass ihr als jun­ge Mie­ter und Mie­te­rin­nen, die gera­de die auf­re­gen­de Erfah­rung der ers­ten eige­nen Woh­nung machen, alle ver­trag­li­chen Gege­ben­hei­ten ver­steht. Ent­spre­chend sind wir immer offen für eure Fragen.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein (WBS) wird bei öffent­lich geför­der­ten Woh­nun­gen benö­tigt. Die­se dür­fen wir aus­schließ­lich an Woh­nungs­su­chen­de mit einer sol­chen Beschei­ni­gung ver­mie­ten. Dem Stand­ort ent­spre­chend könnt ihr die­ses Doku­ment bei der Stadt Nord­horn oder dem Land­kreis Graf­schaft Bent­heim beantragen:

Die Berech­ti­gung für einen WBS ist von eini­gen Fak­to­ren abhän­gig, wie bei­spiels­wei­se Ober­gren­zen bei der Wohn­flä­che und dem Gesamt­ein­kom­men. Die Ertei­lung von Aus­nah­me­re­ge­lun­gen ist durch die zustän­di­gen Ämter möglich.

Bei der über­wie­gen­den Zahl der GEWO-Woh­nun­gen ist ein Wohn­be­rech­ti­gungs­schein nicht erforderlich.

Versicherungen

Aus unse­rer Erfah­rung und Fach­kennt­nis emp­feh­len wir unse­ren Mie­tern, sowohl eine Pri­vat­haft­pflicht- als auch eine Haus­rat­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Absi­che­rung für Fäl­le, in denen durch euer Ver­se­hen Men­schen oder Eigen­tum zu Scha­den kom­men. Trotz Vor- und Rück­sicht kann dies im All­tag schnell pas­sie­ren. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung bewahrt euch vor hohen Ent­schä­di­gungs­kos­ten und erleich­tert die schnel­le und ein­ver­nehm­li­che Eini­gung mit den betei­lig­ten Personen.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift, wenn eure Ein­rich­tung durch bestimm­te Vor- oder Unfäl­le Scha­den nimmt. Wir legen bei all unse­ren Immo­bi­li­en gro­ßen Wert auf hohe Sicher­heits­stan­dards und eine gründ­li­che Instand­hal­tung. Bedau­er­li­che Zwi­schen­fäl­le wie Brän­de oder Was­ser­schä­den las­sen sich jedoch nie zu 100 Pro­zent aus­schlie­ßen. Ihr wärt von uns schlecht bera­ten, wenn wir etwas ande­res behaup­ten würden.

Wei­te­re wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen wie z. B. die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wer­den durch uns abge­schlos­sen und sind in den Neben­kos­ten enthalten.

GEZ

Der Gebüh­ren­ein­zugs­zen­tra­le der öffent­lich-recht­li­chen Rund­funk­an­stal­ten, kurz GEZ, eilt bereits ein gewis­ser Ruf vor­aus. Wir möch­ten euch die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen in Kür­ze zusam­men­fas­sen, in der Hoff­nung, euch nicht zu sehr zu ver­schre­cken. Die GEZ zieht den monat­li­chen Rund­funk­bei­trag ein, der zur Finan­zie­rung von öffent­lich-recht­li­chen Fern­seh­sen­dern, Radio­ka­nä­len und Online-Platt­for­men genutzt wird. Die­ser Bei­trag muss auch dann geleis­tet wer­den, wenn ihr weder Fern­se­her noch Radio oder Inter­net­zu­gang besitzt. Euren Fern­se­her im Bade­zim­mer zu ver­ste­cken bringt folg­lich nichts.

Die not­wen­di­gen For­mu­la­re, um eure Woh­nung anzu­mel­den, könnt ihr online bean­tra­gen. Um kei­ne Buß­gel­der zu ris­kie­ren, soll­te die Anmel­dung inner­halb eines Monats nach Ein­zug in die Woh­nung erfolgen.

Sofern ihr Sozi­al­leis­tun­gen wie Bafög oder Sozi­al­hil­fe bezieht, könnt ihr euch vom Rund­funk­bei­trag befrei­en lassen.

An- und Ummeldung

Bei eurem Ein­zug erhal­tet ihr von uns eine so genann­te Woh­nungs­ge­ber­be­schei­ni­gung mit allen erfor­der­li­chen Anga­ben. Die­se Beschei­ni­gung müsst ihr anschlie­ßend inner­halb von zwei Wochen dem Ein­woh­ner­mel­de­amt vor­le­gen. Da in Deutsch­land eine Mel­de­pflicht besteht, kann ein Buß­geld auf euch zukom­men, soll­tet ihr die Frist ver­strei­chen las­sen. Einen sol­chen Ein­stand wünscht sich natür­lich nie­mand. Mit einer zügi­gen Abga­be der Woh­nungs­ge­ber­be­schei­ni­gung las­sen sich uner­wünsch­te Kom­pli­ka­tio­nen leicht vermeiden.

Vom Ein­woh­ner­mel­de­amt erhal­tet ihr eine Kopie der Anmel­de­be­stä­ti­gung, die ihr bei uns als eurem Ver­mie­ter ein­rei­chen müsst. Damit sind die Vor­ga­ben des Bun­de­mel­de­ge­set­zes erfüllt und ihr habt die­se klei­ne Hür­de erfolg­reich genom­men. Bei Fra­gen zu die­sem und ande­ren The­men rund um den Ein­zug in eure ers­te eige­ne Woh­nung könnt ihr euch an uns wen­den. Unser geschul­tes Fach­per­so­nal ist mit allen büro­kra­ti­schen Vor­gän­gen bes­tens vertraut.

Nebenkosten

Die Neben­kos­ten sind kei­nes­wegs neben­säch­lich, sie tra­gen maß­geb­lich dazu bei, dass ein Gebäu­de opti­mal betreut wer­den kann und eure Woh­nung sau­ber und gemüt­lich ist. Die Neben­kos­ten, die auch als Betriebs­kos­ten bezeich­net wer­den, decken neben der eigent­li­chen Grund­mie­te ver­schie­de­ne Kos­ten wie Grund­steu­er, Ver­si­che­run­gen, Abfall­ent­sor­gung und Gar­ten­pfle­ge ab. Je nach Bau­wei­se des Hau­ses sind auch die Heiz- und Was­ser­kos­ten integriert.

Die­se lau­fen­den Kos­ten wer­den von euch monat­lich mit einem fes­ten Betrag als Vor­aus­zah­lung an uns über­wie­sen. Ein­mal im Jahr erhal­tet ihr eine über­sicht­li­che und ver­ständ­li­che Kos­ten­ab­rech­nung. Wir emp­feh­len allen unse­ren Mie­tern, die Kos­ten­ab­rech­nung sorg­sam zu prü­fen und sich bei Fra­gen direkt an uns zu wen­den. Wir sind dazu da, euch zu unter­stüt­zen und das siche­re Zuhau­se­ge­fühl zu vermitteln.

Wohngeld

Je nach Höhe eures Ein­kom­mens könnt ihr Wohn­geld bean­tra­gen, das euch dabei hilft, eine eige­ne Woh­nung zu finan­zie­ren. Hier­zu müsst ihr per­sön­lich einen Antrag bei der Wohn­geld­stel­le der jewei­li­gen Stadt oder Gemein­de stellen.

Die Wohn­geld­stel­le benö­tigt von euch grund­sätz­lich einen voll­stän­di­gen Ein­kom­mens­nach­weis und den Miet­ver­trag zur Ein­sicht. Dar­über hin­aus kann die Behör­de wei­te­re Nach­wei­se for­dern. Dies ist immer vom Ein­zel­fall abhän­gig. Die bes­te Adres­se für eure Fra­gen zum The­ma Wohn­geld ist die jeweils zustän­di­ge Wohngeldstelle.

Strom

Ohne Strom geht heu­te nichts mehr. Wir las­sen euch kei­ne Sekun­de im Dun­keln tap­pen und stel­len die sofor­ti­ge Anmel­dung beim Ver­sor­ger sicher. Dazu lesen wir zuvor den Strom­zäh­ler der Woh­nung ab. Die Wer­te doku­men­tie­ren wir im Wohnungsübergabeprotokoll.

An den Ver­sor­ger zahlt ihr monat­lich eine Abschlag­zah­lung, die sich aus eurem Jah­res­ver­brauch errech­net. Bei Unklar­hei­ten hel­fen wir euch ger­ne weiter.

Planung des Umzugs

Es gibt sicher eine Men­ge Din­ge, die ihr in eure ers­te Woh­nung mit­neh­men wollt. Damit die vie­len Kis­ten, Kof­fer und Kar­tons sicher ihr Ziel errei­chen, bedarf es einer gewis­sen Pla­nung. Im ers­ten Schritt soll­tet ihr euch ent­schei­den, ob ihr den Umzug in die eige­nen Hän­de nehmt oder ein Umzugs­un­ter­neh­men beauf­tragt. Ent­schei­det ihr euch für eine Umzugs­fir­ma, lohnt sich eine früh­zei­ti­ge Buchung. So könnt ihr eini­ge Kos­ten spa­ren und ver­mei­det Terminstress.

Auch bei einem selbst durch­ge­führ­ten Umzug benö­tigt ihr Unter­stüt­zung in Form von Umzugs­hel­fern und Fahr­zeu­gen. Zumeist sind Freun­de und Fami­lie hier die rich­ti­gen Ansprech­part­ner. Eure frei­wil­li­gen Hel­fer freu­en sich sicher­lich, wenn ihr sie mit Essen und Geträn­ke ver­sorgt. Sie brau­chen schließ­lich Kraft und sol­len bei Lau­ne blei­ben. Zu den wich­tigs­ten Mate­ria­li­en eines Umzugs zäh­len sta­bi­le Kar­tons, Paket­band sowie Luft­pols­ter­fo­lie und Pack­pa­pier zum Schutz von Geschirr und ande­ren emp­find­li­chen Gütern. Umzugs­kar­tons müs­sen nicht unbe­dingt gekauft, son­dern kön­nen gemie­tet wer­den. Die Kar­tons mit den leicht zer­brech­li­chen Inhal­ten ent­spre­chend zu kenn­zeich­nen, ver­hin­dert Unglücke.

Der viel­leicht schwie­rigs­te Part eines Umzugs ist die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung, was in die neue Woh­nung passt und was nicht. Schaut euch die Räum­lich­kei­ten genau an und macht euch ein rea­lis­ti­sches Bild von den Gege­ben­hei­ten. Bei all dem Umzugs­stress dürft ihr nicht ver­ges­sen, einen Post­n­ach­sen­de­an­trag zu stel­len, euer Auto umzu­mel­den und Tele­fon und Inter­net zu kün­di­gen und neu anzumelden.

Bezie­her bestimm­ter Sozi­al­leis­tun­gen kön­nen eine Umzugs­kos­ten­bei­hil­fe bean­tra­gen. Ent­spre­chen­de Aus­künf­te erhal­tet ihr beim zustän­di­gen Job­cen­ter oder Grundsicherungsamt.

Wir sind für junge Mieterinnen und Mieter da

Eigentumsverwaltung für Dritte 

Gewer­beer­laub­nis nach § 34 c (Gewer­be­ord­nung)

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